Liebe Mitglieder,

Bundestag und Bundesrat haben sehr kurzfristig eine Verordnung ratifiziert (Link zur Verordnung), die Erleichterungen in den Kontaktbeschränkungen und anderen Bereichen für vollständig geimpfte und genesene Personen mit sich bringt.

Vorbehaltlich der entsprechenden Anpassung der niedersächsischen Landesverordnung, die zeitnah erwartet wird, tragen wir dieser Rechnung und setzen ab Montag, dem 10.05.2021 folgende Ergänzungen zu unseren Verhaltensregeln für den Spielbetrieb und dem Hygienekonzept in Kraft:

Vollständig geimpfte/genesene Personen (Definition s.u.) zählen ab dem o.a. Termin nicht mehr bei der Bildung von Spielgruppen. Diese dürfen daher aus maximal 2 Personen verschiedener Haushalte ohne Corona-Schutz bestehen, ergänzt um maximal 2 weitere Personen mit nachweisbarem Schutz.

Der Nachweis einer solchen Erleichterung (Impfnachweis/Genesenenausweis : Definition s.u.) ist von den entsprechenden Personen jederzeit auf der Runde bei sich zu tragen, um bei einer Prüfung durch öffentliche Ordnungskräfte einen entsprechenden Nachweis vorlegen zu können.

Alle weiteren Regeln, wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in ausgewiesenen Bereichen, Abstandsgebote, keine Gruppenbildung etc. sind hiervon unbenommen und weiterhin für alle gültig und ausnahmslos einzuhalten!

Des Weiteren müssen alle Personen, die geimpft oder genesen sind und künftig die Erleichterung in Anspruch nehmen möchten, zuvor den entsprechenden Nachweis  dem Sekretariat vorlegen oder noch besser per Mail übersenden. Der Club wird dieses dokumentieren und ist damit gegenüber einer Kontrollinstanz imstande, einen Nachweis über den sorgsamen Umgang mit den Hygieneregeln und Verordnungen zu führen.

Ebenso werden wir beispielsweise bei Turnieren in der Flight-Zusammenstellung den „Impfstatus“ berücksichtigen können. Dies ermöglicht uns kurzfristig wieder ein Stück mehr Normalität im Spielbetrieb durch größere Turnierflights und flexiblere Ausnutzung der Startzeiten.

Wir appellieren hier nachdrücklich an eine ehrliche, eigenverantwortliche Einhaltung der Regeln durch unsere Spieler, sind aber überzeugt, dass sich alle unsere Mitglieder im Sinne unseres Clubs gerne daran halten werden. Bei dem zu erwartenden Anstieg der Impfquote werden weitere Erleichterungen sicher zeitnah folgen, wenn wir bis dahin konsequent bleiben.

 

Definitionen:

Als „geimpfte Person“ gilt eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist.

Der Impfnachweis ist dabei ein Nachweis des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (mit einer Anzahl von Impfdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist), wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind (bzw. bei einer genesenen Person eine einzige verabreichte Impfstoffdosis nachgewiesen ist).

Eine „genesene Person“ ist eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist.

Ein Genesenennachweis ist ein formaler Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrunde liegende Testung durch eine Labordiagnostik (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

 

Die „Corona-Regeln“ des Clubs werden entsprechend der neuen Verordnungen zeitnah aktualisiert.

 

– Der Vorstand des GC Harz –

08.05.2021