Liebe Mitglieder,

aus gegebenem Anlass möchten wir die zur Zeit geltenden, vom Land Niedersachsen erlassenen Regeln für Individualsport auf einer privaten Sportanlage noch einmal deutlich machen:

Erlaubt ist Individualsport (Golf) ausschließlich alleine oder zu zweit. Eine Ausnahme stellen nur Personen eines (!) gemeinsamen Haushalts dar.

Wir haben dies bereits in unserem Beitrag vom 31.10.2020 auch so formuliert.

Ausdrücklich nicht erlaubt sind daher beispielsweise Flights die aus zwei Ehepaaren bestehen, Flights aus 3 Einzelpersonen aus 3 Haushalten, sowie 3er/4er Flights, die aus einem Haushalt und 1-2 weiteren Personen bestehen.

Der GVNB hat die Frage nach der Flightzusammensetzung bereits direkt Anfang November mit dem Landessportbund und dem zuständigen Ministerium geklärt, da diese aus vielen Clubs an ihn herangetragen worden ist. Die Antwort ist eindeutig in ihrer Definition. Zwar sind die geltenden Kontaktbeschränkungen für den privaten Bereich auf max. 2 Haushalte definiert worden. Für den Sport- und Freizeitbereich ist die Begrenzung aber auf max. 2 Personen festgelegt worden. Eine Ausnahme stellt nur die besonders schützenswerte Familienkonstellation dar, weshalb auch ein gemeinsamer Haushalt zusammen Individualsport treiben darf.

Stellungnahme des GVNB

Die Beschränkung auf max. 2 Personen in einem Flight mit Ausnahme eines Familienhaushalts ist uns also vom DGV und GVNB anhand der Landesverordnungen vorgegeben worden. Für die Umsetzung sind wir verantwortlich.

Wir appellieren daher erneut an alle Mitglieder, sich selbstverantwortlich an diese Regeln zu halten. Dies schließt auch die Angabe der korrekten Spielernamen bei der Startzeitenbuchung ein.

Bleiben Sie gesund!

-Der Vorstand-

Niedersächsische Corona Verordnung   Siehe §10 Absatz 7