Liebe Mitglieder,

Die niedersächsische Landesregierung hat nun die „Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung
des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)“ aktualisiert.

In §10 Absatz 7 heisst es:

Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen

7. Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt,

Den vollständigen Text finden Sie HIER.

 

Damit ist Golf als Individualsportart auch ab Montag grundsätzlich weiterhin zulässig, mit folgenden Einschränkungen:

Ab Montag, den 02.11.2020 sind bis auf weiteres nur noch Einzel- oder Zweier-Flights zulässig. Eine Ausnahme sind Flights, die ausschließlich aus Personen des eigenen Haushaltes bestehen.

Weiterhin zwingend vorgeschrieben sind aufgrund der Dokumentationspflicht eine Startzeitenreservierung sowie die namentliche Nennung aller Spieler! Wir verweisen hierzu auch erneut auf unsere  FAQ

Die Umkleide- und Sanitärräume sind bereits seit dieser Woche geschlossen. Es herrscht Maskenpflicht im Clubhaus, Pro-Shop und bei Benutzung eines gemeinsamen E-Carts von Personen verschiedener Haushalte.

 

Der DGV hat hierzu ein weiteres Bulletin veröffentlicht, welches Sie HIER finden.

 

Bitte beachten Sie die Verordnungen des Landes sowie das Hygienekonzept des GC Harz weiterhin gründlich. Bleiben Sie gesund.

-Der Vorstand-