Liebe Mitglieder,

 

angesichts der stark steigenden Infektionszahlen haben Bund und Länder heute erneut weitgehende Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen und sozialen Lebens beschlossen in der Hoffnung, damit die Ausbreitung des Corona-Virus wieder zu verlangsamen.

Die vieldiskutierten Maßnahmen beinhalten auch erneut die Sperrung von öffentlichen und privaten Sportanlagen, und sicherlich fragen sich gerade jetzt viele von uns, ob das auch auf unseren Golfplatz und Club zutrifft.

Der DGV hat sich bereits im Vorfeld mit dieser zu erwartenden Regelung befasst und umgehend eine Stellungnahme verfasst, welche Sie vollständig HIER  nachlesen können.

Darin heisst es:

Vor diesem Hintergrund haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen u. a. auch vereinbart, dass „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden.“

Dazu gehört zwar auch „der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“, jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.

Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Proshops, die der Bestimmung zum „Einzelhandel“ zuzuordnen sein dürften, bleiben unter Auflagen geöffnet.

Die beschlossenen Maßnahmen werden bereits ab dem 2. November 2020, also ab dem kommenden Montag, wirksam.

 

Wir werden daher abwarten müssen, ob wir in der nächsten Woche weiterhin wie bereits im Mai noch unserem Individualsport weiter nachgehen können, wenn es das Wetter und die Platzverhältnisse erlauben, oder ob es möglicherweise doch zu einer vollständigen Sperrung des Platzes kommt. Bitte beobachten Sie daher die Homepage weiter für die aktuellen Informationen. Wir werden die Spielregeln umgehend nach Klärung anpassen.

Bereits in dieser Woche werden aber die Umkleide- und Sanitärräume  vorsorglich geschlossen. Außerdem herrscht bereits seit letzter Woche im gesamten Clubhaus eine Maskenpflicht, im Pro-Shop gilt diese ja bereits durchgehend seit Wiedereröffnung.

Die Einhaltung der Hygieneregeln und der Dokumentation der Nutzung sind wichtiger denn je. Bitte halten Sie sich weiterhin so konsequent wie bisher daran.

-Der Vorstand des GC Harz-