(Stand 10.05.2021)

Golf als Individualsportart im Freien kann unter folgenden Voraussetzungen und unter Beachtung eines wirksamen Infektionsschutzes sowie der aktuell gültigen Länderverordnung  ausgeübt werden. Dafür gelten ab sofort und bis auf weiteres auf der Anlage des GC Harz folgende Verhaltensregeln:

1. Die gültigen Kontaktbeschränkungen sind ausnahmslos einzuhalten (Abstand 2 Meter, keine Gruppenbildung).

2. Die Steuerung des Zutritts zum Golfplatz zur Sportausübung erfolgt über die Vergabe von Startzeiten. Diese sind zwingend vorab online zu buchen und unbedingt zu beachten.

3. Das Sekretariat und der Golf-Shop sind nur von jeweils einer Person und nur mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten, das bereitgestellte Desinfektionsmittel bitten wir zu nutzen. Das Clubhaus und die Caddy-Räume sind nur mit Mund-Nasen-Schutz und unter Beachtung der Abstandsregeln zu betreten.

4. Zahlungen bitten wir möglichst bargeldlos zu tätigen, Bargeld möglichst passend bereitzuhalten.

5. Ohne eine bestätigte Startzeit darf die Golfanlage nicht betreten werden. Bitte seien Sie frühestens 10 Minuten vor der bestätigten Abschlagszeit am Tee 1.

6. Ansammlungen bei Beginn und Ende der Sportausübung sind verboten. Die Anlage ist nach der Runde umgehend wieder zu verlassen.

7. Ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird auf das zum eingeschränkten Sportbetrieb unbedingt Notwendige beschränkt. Die Räume sind schnellstmöglich wieder zu verlassen.

8. Bitte gehen Sie erst kurz vor Ihrer Startzeit zu Tee 1. Achten Sie stets auf den Mindestabstand und beachten Sie unbedingt bitte folgendes:
– Die Fahnen auf den Grüns dürfen nicht berührt/herausgenommen werden.
Zusammenschlüsse von Flights sind verboten; Durchspielen lassen ist unbedingt zu ermöglichen (Abstand 2 Meter beachten).
– Bunker sind mit dem Schläger oder Fuß zu begradigen
– E-Cart-Nutzung nach den Maßgaben der aktuellen Länderverordnung (siehe aktuell gültige Sonderregeln)

9. Wenn reservierte Startzeiten wiederholt nicht genutzt werden, behält sich der Vorstand eine vorübergehende Sperrung der Spieler vor.

10. Der Zutritt zu den Übungsbereichen ist ohne Anmeldung möglich, allerdings ist ein Check-In zwingend erforderlich. Hierzu befinden sich Schilder mit QR Codes an allen Trainingsbereichen inklusive der Driving Range, die eine schnelle und komfortable Registrierung der Nutzungszeiten ermöglichen.

11. Weitere getroffene Maßnahmen auf den Übungsbereichen zur Sicherstellung von Abstand und Ausschluss der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände sind zwingend zu beachten. Der Ball-Raum darf nur einzeln betreten werden. Bitte nutzen Sie das Desinfektionsmittel.

12. Die Übungsbereiche bitten wir wie folgt zu nutzen:
– Driving Range nur auf den gekennzeichneten Matten
– Pitching-, Chipping und Putting-Area jeweils nur nach den Maßgaben der aktuell gültigen Länderverordnung.

13. Zur Vermeidung der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände im Spielbetrieb werden auch die vom Deutschen Golf Verband veröffentlichten und gezielt im Hinblick auf den Infektionsschutz angepassten Golfregeln (bis auf Weiteres gestattete Platzregeln) angewendet.

14. Golfunterricht ist entsprechend Vorgaben der gültigen Länderverordnung zulässig.

15. Dem anerkannten Standard entsprechende Hygienemaßnahmen müssen beständig umgesetzt werden.

16. Personen, die sich auf der Golfanlage aufhalten, verpflichten sich, die nach dem anerkannten Standard entsprechend einzuhaltenden Hygienemaßnahmen ohne Ausnahme umzusetzen.

17. Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen wird die Sportausübung vom Verein untersagt.

18. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen ab dem 10.05.2021 nicht mehr mit bei der Bildung von Spielgruppen. Die genauen Auswirkungen und die Definitionen finden sich HIER . Voraussetzung ist die Hinterlegung eines entsprechenden Nachweises vor Nutzung dieser Erleichterung im Sekretariat. Des Weiteren muss der entsprechende Nachweis auf der Runde bei sich geführt werden. Alle weiteren Pflichten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen wie beisoielsweise das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in den ausgewiesenen Bereichen, Abstandsgebote etc. sind hiervon unbenommen und weiterhin einzuhalten.

 

Die vorgenannten Richtlinien helfen dabei, eine Schließung unser Golfanlage durch Verstöße gegen den Infektionsschutz zu verhindern.

Golf-Club Harz e.V.
– Der Vorstand –